wenn blinder Aktionismus fernab der Realität ist
Vor ein paar Tagen musste ich fassungslos zur Kenntnis nehmen, dass der Krisenstab unserer Stadt ein Verzehrverbot für Kinder ab einem Jahr in der Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal auf Spielplätzen erlassen hat.
Sind wir mal ehrlich, wir alle sehnen uns ein schnelles Ende der Pandemie herbei, sind müde und vielleicht auch schon erschöpft.
Doch DAS ist ein Weg den ich nicht mehr nachvollziehen kann.
Wenn ich meinen Kindern keinen Snack mehr anbieten kann, ist in meinen Augen der Bogen überspannt.
Nun ja, die Änderung auf Kinder ab 6 Jahren stellt mich nicht zufrieden, da wir hier nach wie vor von Kindern reden.
Zumal frage ich mich, was ein Verzehrverbot alles umfasst. Ist das Trinken womöglich auch noch verboten? Das würde dem Fass den Boden ausschlagen.
Meine Kinder dürfen mitten in der Fußgängerzone die Maske abnehmen um zu essen und zu trinken?
Das geht für mich nicht zusammen und entbehrt sich jeder Logik.
Für Kinder ist die Nahrungsaufnahme ein Grundbedürfnis und da frage ich mich, ob dieser Erlass überhaupt rechtlich haltbar ist.
Ich bitte die Verantwortlichen noch einmal in sich zu gehen und auch zu bedenken, welches Signal an unserer Kinder gesendet werden soll.
Vielleicht sollte man öfter mal erwähnen, welche Verzichte unsere Kinder ohnehin schon hinnehmen müssen. Die Kleinsten sind unsere größten Helden!
Meinung von Sabrina Beckmann, Fraktionssprecherin in der Bezirksvertretung Ronsdorf